„Traumburg Ein Haus für Kinder Bgm. – Roth – Str. 2 91781 Dettenheim
Betreuungsvertrag
zwischen
dem Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vereins, im folgenden Träger
genannt und den Personensorgeberechtigten:
Name(n):__________________________________________________
Strasse:___________________________________________________
Wohnort:__________________________________________________
Telefon
privat:_____________________dienstl.:___________________
8.1 Anmeldung
Hiermit melde/n
ich/wir mein/unser Kind ______________________,
geboren am
______________zur Betreuung im Haus für Kinder an.
Aufnahmetermin ist
der ____________________________________.
8.2
Aufnahmebedingungen
nach der aktuellen Gebührenordnung
8.3 Betreuungsrahmen
Vertragsdauer:
Nach
der Aufnahme des Kindes am ______________
endet der Vertrag
O zum 31. August vor dem Eintritt in die
Grundschule
O zum _________________.
Buchungszeiten:
Betreuungsumfang
und Betreuungszeiten werden durch den Buchungsbeleg festgelegt, der Anlage dieses
Vertrages ist.
Änderungen
sind nur nach Absprache möglich.
Betreuungskosten:
Die
Betreuungskosten richten sich nach den Buchungszeiten und dem Alter des Kindes
(siehe Gebührenordnung).
Der
entsprechende Beitrag wird jeweils zum Anfang des laufenden Monats per
Lastschrift eingezogen und ist für zwölf Monate zu entrichten.
Eine
Anpassung der Beiträge wird spätestens sechs Wochen vorher schriftlich
mitgeteilt.
Ist
den Eltern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung der Kosten
nicht oder nicht im vollen Umfang zuzumuten, kann eine Gebührenübernahme beim
Jugendamt beantragt werden. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des
Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten.
Kündigung:
Sechs
Monate des Vertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag
von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angaben
von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der
Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne
Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Eine
Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich.
Bei
Übertritt in die Grundschule ist keine Kündigung notwendig. Der Betreuungs-vertrag endet zum 31. August des Betriebsjahres.
Eine
fristlose Kündigung ist nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B.
Gefährdung anderer Kinder oder keine Beitragszahlung) und nach Anhörung der Personensorgeberechtigten
zulässig.
Abwesenheitszeiten
und Schließungstage
Die
Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit wegen Urlaub,
längerer Krankheit oder aus sonstigen Gründen zu melden. Die Betreuungskosten
bleiben davon unverändert.
Ebenso
unberücksichtigt bleiben Schließungszeiten bis zu 30 Tagen im Jahr.
Sie
werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Erkrankung
oder Unfall des Kindes
Die
Personensorgeberechtigten haben ansteckende Krankheiten zu melden.
Die
Einrichtung ist berechtigt, die Betreuung eines kranken Kindes abzulehnen.
Für
den Fall, dass das Kind während der Betreuung erkrankt oder einen Unfall
erleidet, wird unverzüglich ein Personensorgeberechtigter oder eine
abholberechtigte Person benachrichtigt.
In
Notfällen während der Betreuungszeit wird eine Vollmacht für eine notwendige
ärztliche Behandlung des Kindes erteilt.
Angaben
hierzu:
Das
Kind ist familienversichert bei _______________________________(Name)
Krankenkasse:_____________________________________________________
Haus-
bzw. Kinderarzt:_______________________________________________
Das
Kind ist auf dem Weg zwischen Einrichtung / Wohnstätte und während der
Betreuung gesetzlich unfallversichert. Unfälle sind dem zuständigen
Unfallversicherungsträger zu melden.
Nachweis
Früherkennungsuntersuchung
O
Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde
vorgelegt.
O
Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde
nicht
vorgelegt.
Es wurde auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Früherkennungs- untersuchungen hingewiesen.
Hin-
und Rückweg
Die
Personensorgeberechtigten müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind täglich gebracht
und abgeholt wird.
Zu
den Sorgeberechtigten sind folgende Personen abholberechtigt und befugt
Informationen über das Kind in der Einrichtung einzuholen, bzw. Mitteilungen
entgegenzunehmen.
Name:_________________________________Tel.:____________
Name:_________________________________Tel.:____________
Name:_________________________________Tel.:____________
Name:_________________________________Tel.:____________
Name:_________________________________Tel.:____________
Alle
abholenden Personen müssen sich in einem zurechnungsfähigen Zustand befinden.
Die
Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den
Sorgeberechtigten, ebenso wie die Entscheidung, ob ein Kind im Schulalter den
Weg alleine gehen darf.
8.4 Zusammenarbeit
zwischen dem Haus für Kinder und den Personensorgeberechtigten
Zum
Wohle des Kindes verpflichten sich die Sorgeberechtigten im Rahmen des
Betreuungsverhältnisses erziehungspartnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Bei
Bedarf findet ein persönliches Gespräch statt, in dem Fragen, Auffälligkeiten
und Probleme über die Entwicklung und Erziehung des Kindes besprochen werden.
Besonders
anzumerken und zu berücksichtigen ist:
Das
Kind ist
O
sehbehindert.
O
auf folgende Medikament angewiesen:________________________________.
O
hörbeeinträchtigt.
O
allergisch auf:____________________________________________________.
O
verhaltensauffällig.
O
entwicklungauffällig.
O________________________________________________________________.
O
in Behandlung bei folgenden
Fachdienst/en:______________________________________________________.
Bei
Veranstaltungen und im Alltag endet die Aufsichtspflicht des Personals, so bald
eine sorgeberechtigte Person, bzw. eine von ihr beauftragte Person gemeinsam
mit dem Kind anwesend ist.
8.5 Sonstige
Vereinbarungen
O Das Kind darf an Ausflügen, Excursionen, Wanderungen u.a. teilnehmen.
O Das Kind darf nicht teilnehmen.
O
Das Kind darf verkehrsgerecht im PKW / Bus / Bahn befördert werden.
O
Das Kind darf nicht befördert werden.
O Das Kind darf mitessen, wenn zu verschiedenen
Anlässen Lebensmittel angeboten werden.
O Das Kind darf nicht mitessen.
O
Das Kind darf nicht essen:_____________________________________
O
Die Einrichtung ist berechtigt mit Fachdiensten und der Grundschule Informationen
auszutauschen, um beispielsweise den Entwicklungsstand zu besprechen und die
Förderung gezielt aufeinander abzustimmen – vorausgesetzt nach entsprechender
Rücksprache wurde die Zusammenarbeit mit einem Fachdienst oder der Grundschule von
den Sorgeberechtigten befürwortet.
O
Die Einrichtung ist nicht berechtigt mit Fachdiensten Informationen
auszutauschen.
O
Das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film und Tonaufnahmen ist erlaubt.
Aufnahmen dürfen für Jahresberichte, Zeitung, Konzeption und
Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
O
Aufnahmen des Kindes / der Familie sind nicht erlaubt.
8.6
Schlussbestimmungen
Haftungsausschluss
Im
Falle der Schließung der Einrichtung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem
Träger.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
für beide Parteien ist Weißenburg – Ortsteil Dettenheim
Bestandteile
des Vertrages
Die
Gebührenordnung, der Buchungsbeleg, das Merkblatt für Infektionsschutz und der
Antrag für die Mitgliedschaft im Verein „Traumburg für Weltentdecker“ sind als
Anlagen Bestandteil des Vertrages und wurden zur Kenntnis genommen.
Nebenabsprachen
zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dettenheim,
den _____________________________________________________
(Unterschrift
des Trägers)
Dettenheim,den _____________________________________________________
(Unterschrift des
Sorgeberechtigten)
Gebührenordnung
für das Haus für
Kinder des Vereins „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.
(gültig ab 1.Oktober
2009)
Durchschnittliche tägl.Buchungszeit |
Entspricht einer
wöchentlichen Betreuungszeit |
Unter Dreijährige |
Regelkinder von
drei bis sechs Jahren |
Schulkinder |
>1-2 |
>5 -10 |
70,40€ |
- |
52,80€ |
>2-3 |
>10 -15 |
79,20€ |
- |
59,40€ |
>3-4 |
>15 – 20 |
88,-€ |
66,-€ |
66,-€ |
>4-5 |
>20 – 25 |
96,80€ |
72,60€ |
72,60€ |
>5-6 |
>25 – 30 |
105,60€ |
79,20€ |
79,20€ |
>6-7 |
>30 – 35 |
114,40€ |
85,80€ |
- |
>7-8 |
>35 – 40 |
123,20€ |
92,40€ |
- |
>8-9 |
>40 – 45 |
- |
99,-€ |
- |
Regelkinder
müssen eine Kernzeit von mindestens 20 Stunden Buchungszeit in Anspruch nehmen,
um die Umsetzung der Mindestanforderung des Erziehungs- und Bildungsplanes zu
gewährleisten.
Der
Beitrag richtet sich nach dem Buchungsbeleg und ist für alle zwölf Monate von
September bis August (=ein Schuljahr) zu zahlen – unabhängig von Urlaub,
Krankheit oder Schließungszeiten.
Umbuchungen
sind nur nach Absprache möglich.
Einzelbuchungen
sind nicht förderfähig und mit 2,50€ im
Bedarfsfall zu vergüten.
z.B. Ein Kind hat 25 Stunden in der Woche gebucht
und benötigt diese Woche zwei Stunden zusätzlich. Falls es betriebsbedingt
möglich ist, können zwei Buchungsstunden für je 2,50€
in Anspruch genommen werden.
Buchungen
sind nur innerhalb der geltenden Öffnungszeiten möglich.
Vermittelnd
können Betreuungszeiten über die Öffnungszeit hinaus durch die Betreuung von
einer Tagesmutter ergänzt werden.
Buchungsbeleg:
Ich
/ Wir buchen für __________________________(Name des Kindes),
geboren
am______________ in
_____________________(Geburtsort)
ab
dem ________________ folgende
Betreuungszeiten:
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
|
|
|
|
|
Die
Betreuungszeit beträgt ________________in der Woche.
Es
ergibt sich eine durchschnittliche Buchungszeit von ________täglich.
Der
entsprechende Beitrag in Höhe von __________________monatlich
wird per Lastschriftverfahren eingezogen.
Einzugsermächtigung:
Hiermit
ermächtigen wir den Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.
die
monatlichen Betreuungsgebühren von meinem /unseren Konto
Nr._________________ BLZ_______________________ einzuziehen.
Dettenheim,
den ____________________________________________
(Unterschrift des Sorgeberechtigten)