„Traumburg

                                                                                                                   für Weltentdecker“

Ein Haus für Kinder

Bgm. – Roth – Str. 2

91781 Dettenheim

Tel. 09142 - 1503

 

Betreuungsvertrag

 

 

zwischen dem Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.,  vertreten durch den Vorsitzenden des Vereins, im folgenden Träger genannt und den Personensorgeberechtigten:

 

Name(n):__________________________________________________

 

Strasse:___________________________________________________

 

Wohnort:__________________________________________________

 

Telefon privat:_____________________dienstl.:___________________

 

 

8.1 Anmeldung

 

Hiermit melde/n ich/wir mein/unser Kind ______________________,

 

geboren am ______________zur Betreuung im Haus für Kinder an.

 

Aufnahmetermin ist der ____________________________________.

8.2 Aufnahmebedingungen

 

nach der aktuellen Gebührenordnung 

 

 

8.3 Betreuungsrahmen

 

Vertragsdauer:

 

Nach der Aufnahme des Kindes am ______________  endet der Vertrag

 

O zum 31. August, nach Vollendung des 3. Lebensjahres

O zum 31. August vor dem Eintritt in die Grundschule

O zum _________________.

 

 

Buchungszeiten:

 

Betreuungsumfang und Betreuungszeiten werden durch den Buchungsbeleg festgelegt, der Anlage dieses Vertrages ist.

Änderungen sind nur nach Absprache möglich.

 

 

Betreuungskosten:

 

Die Betreuungskosten richten sich nach den Buchungszeiten und dem Alter des Kindes (siehe Gebührenordnung).

Der entsprechende Beitrag wird jeweils zum Anfang des laufenden Monats per Lastschrift eingezogen und ist für zwölf Monate zu entrichten.

Eine Anpassung der Beiträge wird spätestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.

Ist den Eltern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung der Kosten nicht oder nicht im vollen Umfang zuzumuten, kann eine Gebührenübernahme beim Jugendamt beantragt werden. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten.

 

 

Kündigung:

 

Sechs Monate des Vertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich.

Bei Übertritt in die Grundschule ist keine Kündigung notwendig. Der Betreuungs-vertrag endet zum 31. August des Betriebsjahres.

Eine fristlose Kündigung ist nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Gefährdung anderer Kinder oder keine Beitragszahlung) und nach Anhörung der Personensorgeberechtigten zulässig.

 

 

Abwesenheitszeiten und Schließungstage

 

Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit wegen Urlaub, längerer Krankheit oder aus sonstigen Gründen zu melden. Die Betreuungskosten bleiben davon unverändert.

Ebenso unberücksichtigt bleiben Schließungszeiten bis zu 30 Tagen im Jahr.

Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

Erkrankung oder Unfall des Kindes

 

Die Personensorgeberechtigten haben ansteckende Krankheiten zu melden.

Die Einrichtung ist berechtigt, die Betreuung eines kranken Kindes abzulehnen.

 

Für den Fall, dass das Kind während der Betreuung erkrankt oder einen Unfall erleidet, wird unverzüglich ein Personensorgeberechtigter oder eine abholberechtigte Person benachrichtigt.

 

In Notfällen während der Betreuungszeit wird eine Vollmacht für eine notwendige ärztliche Behandlung des Kindes erteilt.

 

Angaben hierzu:

 

Das Kind ist familienversichert bei _______________________________(Name)

 

Krankenkasse:_____________________________________________________

 

Haus- bzw. Kinderarzt:_______________________________________________

 

Das Kind ist auf dem Weg zwischen Einrichtung / Wohnstätte und während der Betreuung gesetzlich unfallversichert. Unfälle sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

 

 

Nachweis Früherkennungsuntersuchung

 

O Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde vorgelegt.

 

O Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde

nicht vorgelegt. Es wurde auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Früherkennungs- untersuchungen hingewiesen.

 

Hin- und Rückweg

 

Die Personensorgeberechtigten müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind täglich gebracht und abgeholt wird.

Zu den Sorgeberechtigten sind folgende Personen abholberechtigt und befugt Informationen über das Kind in der Einrichtung einzuholen, bzw. Mitteilungen entgegenzunehmen.

 

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

 

Alle abholenden Personen müssen sich in einem zurechnungsfähigen Zustand befinden.

Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Sorgeberechtigten, ebenso wie die Entscheidung, ob ein Kind im Schulalter den Weg alleine gehen darf.

 

 

 

8.4 Zusammenarbeit zwischen dem Haus für Kinder und den Personensorgeberechtigten

 

Zum Wohle des Kindes verpflichten sich die Sorgeberechtigten im Rahmen des Betreuungsverhältnisses erziehungspartnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

Bei Bedarf findet ein persönliches Gespräch statt, in dem Fragen, Auffälligkeiten und Probleme über die Entwicklung und Erziehung des Kindes besprochen werden.

 

Besonders anzumerken und zu berücksichtigen ist:

 

Das Kind ist

O sehbehindert.

O auf folgende Medikament angewiesen:________________________________.

O hörbeeinträchtigt.

O allergisch auf:____________________________________________________.

O verhaltensauffällig.

O entwicklungauffällig.

O________________________________________________________________.

O in Behandlung bei folgenden Fachdienst/en:______________________________________________________.

 

Bei Veranstaltungen und im Alltag endet die Aufsichtspflicht des Personals, so bald eine sorgeberechtigte Person, bzw. eine von ihr beauftragte Person gemeinsam mit dem Kind anwesend ist.

 

 

8.5 Sonstige Vereinbarungen

 

O  Das Kind darf an Ausflügen, Excursionen, Wanderungen u.a. teilnehmen.

O  Das Kind darf nicht teilnehmen.

O Das Kind darf verkehrsgerecht im PKW / Bus / Bahn befördert werden.

O Das Kind darf nicht befördert werden.

 

O  Das Kind darf mitessen, wenn zu verschiedenen Anlässen Lebensmittel angeboten werden.

O  Das Kind darf nicht mitessen.

O Das Kind darf nicht essen:_____________________________________

 

 

O Die Einrichtung ist berechtigt mit Fachdiensten und der Grundschule Informationen auszutauschen, um beispielsweise den Entwicklungsstand zu besprechen und die Förderung gezielt aufeinander abzustimmen – vorausgesetzt nach entsprechender Rücksprache wurde die Zusammenarbeit mit einem Fachdienst oder der Grundschule von den Sorgeberechtigten befürwortet.

O Die Einrichtung ist nicht berechtigt mit Fachdiensten Informationen auszutauschen.

 

 

O Das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film und Tonaufnahmen ist erlaubt. Aufnahmen dürfen für Jahresberichte, Zeitung, Konzeption und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

O Aufnahmen des Kindes / der Familie sind nicht erlaubt.

 

 

8.6 Schlussbestimmungen

 

Haftungsausschluss

 

Im Falle der Schließung der Einrichtung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger.

 

 

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für beide Parteien ist Weißenburg – Ortsteil Dettenheim

 

 

Bestandteile des Vertrages

 

Die Gebührenordnung, der Buchungsbeleg, das Merkblatt für Infektionsschutz und der Antrag für die Mitgliedschaft im Verein „Traumburg für Weltentdecker“ sind als Anlagen Bestandteil des Vertrages und wurden zur Kenntnis genommen.

 

Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

 

 

Dettenheim, den _____________________________________________________

                                                                                             (Unterschrift des Trägers)

 

Dettenheim,den _____________________________________________________

                                                                            (Unterschrift des Sorgeberechtigten)

 

Gebührenordnung

 

für das Haus für Kinder des Vereins „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.

(gültig ab 1.Oktober 2009)

 

Durchschnittliche tägl.Buchungszeit

Entspricht einer wöchentlichen Betreuungszeit

Unter Dreijährige

 

Regelkinder von drei bis sechs Jahren

Schulkinder

>1-2

>5 -10

70,40€

-

52,80€

>2-3

>10 -15

79,20€

-

59,40€

>3-4

>15 – 20

88,-€

66,-€

66,-€

>4-5

>20 – 25

96,80€

72,60€

72,60€

>5-6

>25 – 30

105,60€

79,20€

79,20€

>6-7

>30 – 35

114,40€

85,80€

-

>7-8

>35 – 40

123,20€

92,40€

-

>8-9

>40 – 45

-

99,-€

-

 

Regelkinder müssen eine Kernzeit von mindestens 20 Stunden Buchungszeit in Anspruch nehmen, um die Umsetzung der Mindestanforderung des Erziehungs- und Bildungsplanes zu gewährleisten.

 

Der Beitrag richtet sich nach dem Buchungsbeleg und ist für alle zwölf Monate von September bis August (=ein Schuljahr) zu zahlen – unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Schließungszeiten.

 

Umbuchungen sind nur nach Absprache möglich.

Einzelbuchungen sind nicht förderfähig und mit 2,50€  im Bedarfsfall zu vergüten.

z.B.  Ein Kind hat 25 Stunden in der Woche gebucht und benötigt diese Woche zwei Stunden zusätzlich. Falls es betriebsbedingt möglich ist, können zwei Buchungsstunden für  je 2,50€  in Anspruch genommen werden.  

 

Buchungen sind nur innerhalb der geltenden Öffnungszeiten möglich.

Vermittelnd können Betreuungszeiten über die Öffnungszeit hinaus durch die Betreuung von einer Tagesmutter ergänzt werden.

 

 

 

 

 

Buchungsbeleg:

 

 

 

 

Ich / Wir buchen für __________________________(Name des Kindes),

 

geboren am______________  in _____________________(Geburtsort)

 

ab dem ________________  folgende Betreuungszeiten:

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Betreuungszeit beträgt ________________in der Woche.

 

Es ergibt sich eine durchschnittliche Buchungszeit von ________täglich.

 

 

Der entsprechende Beitrag in Höhe von __________________monatlich

 

wird  per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

 

 

Einzugsermächtigung:

 

Hiermit ermächtigen wir den Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.

 

die monatlichen Betreuungsgebühren von meinem /unseren Konto

 

Nr._________________  BLZ_______________________ einzuziehen.

 

 

Dettenheim, den ____________________________________________                      

                                                          (Unterschrift des Sorgeberechtigten)